In den Verhandlungen zeigt sich, welche Interessenlagen sich angesichts der Verhandlungsmacht durchsetzen lassen und welche nicht bzw. wo Kompromisse gefunden werden können; die Verhandlungsart der Gegenpartei lässt auch Rückschlüsse auf Charakter bzw. Unternehmensethik sowie auf künftiges Vermieter- bzw. Mieterverhalten zu. Nichts desto trotz empfiehlt sich beidseits ein Gegenparteien-Screening:
Der Vermieter muss sich bewusst sein, dass der Mieter abspringt; er hat den Vorteil, dass er die Nachfrage nach seinem Lokal kennt und damit weiss, ob er dem Mieterinteressenten Sorge tragen muss oder nicht. Da ist der Mietinteressent schlechter gestellt; er kennt die Nachfrage nicht und weiss nicht, ob der Vermieter bei seinen Nachfrageangaben hoch stapelt.
So wie für die Immobilie selbst die Lage matchentscheidend ist (vgl. k.o.-Tabelle in K.O.-Analyse), ist die Lage des Mietobjekts auch für den Mieter das Wichtigste, wichtiger als der Mietzins (Tragbarkeit für das geplante Nutzungsvorhaben natürlich vorausgesetzt).