Die Untermiete ist grundsätzlich zulässig (OR 262). Der Mieter muss dafür jedoch die Zustimmung des Vermieters einholen, die der Vermieter nur in beschränkten Fällen ablehnen kann.
Bei einem Mietverhältnis, in welchem der Mieter das Mietobjekt selbst ausgebaut hat, kann beim Untermieter einen höheren Mietzins verlangen als er selber dem Vermieter zahlt.