Die Verbuchung von Mietzins und Mieterausbau folgt folgenden Grundsätzen:
Mietzins
- Vermieter
- Einnahmen-Verbuchung
- Konto Mietzinseinnahmen
- Einnahmen-Verbuchung
- Mieter
- Aufwand-Verbuchung
- Konto Raumaufwand / Fremdmieten
- Aufwand-Verbuchung
Mieterausbau
- Mieter
- Aktivierung des Mieterausbaus nur bei fragloser Werthaltigkeit
- Konto (mobile) Sachanlagen
- Amortisation / Abschreibung
- Konto Abschreibung (mobile) Sachanlagen
- Aktivierung des Mieterausbaus nur bei fragloser Werthaltigkeit
- Vermieter
- Rückstellungen für Nichterfüllung der Rückbauverpflichtung des Mieters bzw. Nichterfüllung der Mieterverpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Konto Rückstellungen / Rückbau-Ersatzvornahmen
- Rückstellungen für Nichterfüllung der Rückbauverpflichtung des Mieters bzw. Nichterfüllung der Mieterverpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands