Die Rohbaumiete ist im Gesetz nicht näher geregelt. Weder der Begriff der Rohbaumiete noch die Rechte und Pflichten aus der Rohbaumiete sind gesetzlich definiert. Sie ist vielmehr eine Erscheinung des Praxisalltags.
Massgebend ist somit der Mietvertragsinhalt. Der vertraglichen Ausgestaltung kommt entscheidende Bedeutung zu. Sie ist in der Praxis vielfältig und wird geprägt von der Interessanlage der Parteien.