Folgende wichtigen Punkte sind zu beachten, die im Mietvertrag geregelt werden sollten:
- Erwähnung der Rohbaumiete: Überlassung der Mietsache im Rohbauzustand
- Recht auf Ausbau: Möglichkeit des Mieters zu beliebigem Ausbau und Ausstattung des Rohbaus sowie Zustimmung des Vermieters für den Mieterbau
- Mietzinsgestaltung: das Mietobjekt im Rohbau hat im Vergleich zu ausgebauten Mietobjekten einen reduzierten Mietzins (in CHF oder in Prozenten)
- Unterhaltspflicht: Instandsetzung und Instandhaltung der Räume
- Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands:
- Mit Rückbauverpflichtung des Mieters unter Vorbehalt der optionalen Übernahme des Mieterausbaus durch den Vermieter (mit oder ohne Entschädigung)
- Verzicht auf Rückbau bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Entschädigung für entstandenen Mehrwert
- Mietdauer
- Vormerkung im Grundbuch
Weiterführende Links
- Mietvertrag
- Zulässiger (dispositiver) Inhalt | miet-vertrag.ch
- Mietrecht | miet-recht.ch
- Vertragscharakteristika
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