Einleitung
Dem Mietvertrag kommt bei der Rohbaumiete mangels gesetzlicher Normierung eine besondere Bedeutung zu, weshalb die nachgenannten Mietvertragselemente einlässlich zu erläutern sind:
- Vertraglicher Regelungsbedarf
- Parteien
- Inhalt
- Form
- Mietzinsgestaltung
- Rohbaumietklausel
- Recht auf Ausbau
- Ausbaupflicht / Gebrauchspflicht
- Renovation allgemeiner Gebäudeteile
- Rückbauverpflichtung
- Mehrwertentschädigung
- Dauer / Optionsrecht
- Verrechnungsverbot
- Vormerkung im Grundbuch
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)