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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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Objektart

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wohn-/Geschäftsräume

Mietobjekte bei der Rohbaumiete können sowohl Wohn- als auch Geschäftsräume sein.

Ob auch „sonstige Mieten“, d.h. andere als Wohn- und Geschäftsräume, einer Rohbaumiete zugänglich sind, bleibt umstritten.

Regelfall: Büro- oder Gewerberäume

Bei den Rohbaumietverträgen handelt es sich meistens um länger dauernde, auf 5 oder 10 Jahre befristete Gewerbemietverhältnisse, mit Verlängerungsoption. Der Mieter hat stets die Absicht, seine Endausbau-Investitionen über einen bestimmten Zeithorizont im Rahmen seiner betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit amortisieren zu können.

Fahrnisbaute

Der Rohbaumietvertrag kann sich auf eine Fahrnisbaute beziehen, die der Mieter erstellt hat.

Anwendungsfälle:

  • Autowaschanlagen
  • Kiosk- und Marktbauten
  • Wohnbaracken
  • usw.

Unbebaute Fläche

Ob und inwieweit sich ein Rohbaumietvertrag auf eine unbebaute Fläche beziehen kann, ist umstritten, da ein Rohbau eine gewisse Raumeigenschaft aufweisen sollte.

Literatur

  • VISCHER MORITZ, Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen, Diss. Zürich / Basel / Genf 2014, S. 34
  • WEBER ROGER, Basler Kommentar, OR-I, Rz 6a zu OR 256

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