Vertragliche Grundlage des Mieterbaus ist der Werklieferungsvertrag mit den Handwerkern. Die Vertragsparteien sind:
- Mieter als Werkbesteller
- Handwerker oder Unternehmer
Vertragsketten (mehrere Beteiligte)
- Mieter als Werkbesteller
- Totalunternehmer
- Subunternehmer
- Verschiedene Einzelunternehmer