Vermieter erledigt den Individualausbau in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, kapitalisiert die Ausbaukosten und schlägt sie zur Miete
Achtung
Nach Ablauf der festen Vertragsdauer + Optierung für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses (unbefristet oder befristet) muss der Mietzins um die Ausbaukosten-Anteile reduziert werden