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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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Internationales Privatrecht (IPR)

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sofern und soweit sich die im Mietrecht eher seltene international-rechtliche Zuständigkeitsfrage stellt, ist folgendes zu beachten:

Grundlagen

  • IPRG
  • Lugano Übereinkommen (LugÜ)

Anwendbares Recht

  • Allgemein
    • Keine Anwendung ausländischer Normen, die gegen den sog. Ordre Public verstossen (vgl. IPRG 17 und 18)
  • Primär nach Mietvertrag
    • Vereinbartes Recht (Rechtswahlklausel)
  • Ohne Abrede nach Gesetz
    • Anwendung der Grundsätze des IPRG

Zuständigkeit

  • Staatliche Gerichte
    • Ob und welche Behörde zuständig ist, hängt von der Parteikonstellation, vom Sachverhalt und von der Art des Mietobjektes (Wohnungsmiete oder Geschäftsraummiete) ab
  • Schiedsgericht
    • Berufung eines Schiedsgerichts
      • Die Mietvertragsparteien haben, was bei internationalen Sachverhalten zweckmässig ist, die Möglichkeit, vor oder nach Streitausbruch die Streitsache einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen
    • Vor Streitausbruch
      • In der Schiedsklausel im Mietvertrag der Parteien werden Art und Konstituierung des Schiedsgerichts sowie ggf. des von ihm anzuwendenden Verfahrens bestimmt
    • Nach Streitausbruch
      • Einigen sich die Mietparteien nach dem Streitausbruch auf die Einsetzung eines Schiedsgerichts, schliessen sie einen sog. Schiedsvertrag, der das weitere prozessuale Vorgehen bestimmt (siehe Links in der Box).

Literatur

  • HIGI PETER, Zürcher Kommentar, N 250 ff. Vorbem. zu OR 253 – 274g, m.w.H.

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