Die Rohbaumiete ist im Gesetz nicht geregelt. Weder Begriff noch Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind im Mietrecht definiert.
Massgebend ist somit der Inhalt des Mietvertrages; die wichtigsten Punkte müssen im Mietvertrag selbst geregelt werden.
Zum Mieterbau:
- Keine spezielle gesetzliche Regelung
- Für allfällige Bauhandwerkerpfandrechte: ZGB 839
Zum Mieterausbau:
- Keine spezielle gesetzliche Regelung
- OR 253 ff.