Einleitung
Die Rückbauverpflichtung und das Wegnahmerecht stehen in einer Wechselbeziehung, nämlich:
- Rohbaumietvertrag mit Rückbauverpflichtung
- Auferlegt der Rohbaumietvertrag dem Mieter eine Rückbauverpflichtung, besitzt er das Wegnahmerecht bezüglich des Mieterbaus
- Rohbaumietvertrag ohne Rückbauverpflichtung
- Ist der Mieter nicht zum Rückbau verpflichtet, hat er auch kein Wegnahmerecht.
Diese Unterscheidung und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten rufen nach einer differenzierten Erläuterung: