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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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To do’s beim Rohbaumietvertrag

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste „To do’s beim Rohbaumietvertrag“

Aufgrund der vielen Probleme, die sich bei der Rohbaumiete stellen könne, sollten sich die Parteien bei der Redaktion des Rohbaumietvertrages an folgende Checkliste halten:

  • Mietobjekt
    • Möglichst genaue Umschreibung des Rohbauzustandes (Grundausbau) und in welchem Zustand die Mieträumlichkeiten zu übergeben sind
    • Ausdrückliche Umschreibung der Mietsache als Rohbau
  • Mietzins
    • Klarstellung, dass vereinbarter Mietzins nur für die Überlassung der Mietsache in unausgebautem Zustand (Rohbau) gilt
    • ev. Anpassung des Anfangsmietzinses
  • Mieterausbau
    • Genaue Umschreibung des zulässigen Mieterausbaus (ev. mit Verweis auf Ausbaupläne)
    • Aufnahme der Zustimmung des Vermieters für Ausbauarbeiten in den Mietvertrag
  • Unterhalt
    • Unterhaltsregelung für den Mieterausbau + Klarstellung, dass Mieterausbau nicht Teil der Mietsache und vom Mieter selber zu unterhalten ist
    • Wegbedingung der Unterhaltspflicht für den Mieter
  • Entschädigung bei Fortbestand bzw. Zurücklassen des Innenausbaus
    • Vertraglicher Ausschluss einer festen Entschädigung für den Mieterausbau bei Mietende
    • Vertragliche Festlegung einer festen Entschädigung für den Mieterausbau bei Mietende
    • Bestimmung der Berechnungsgrundlage für den Mehrwert
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
    • Regelung der Endausbau-Behandlung (1)
      • Rückbauverpflichtung des Mieters?
        • Umschreibung der
          • zurückzubauenden Teile
          • zu entfernenden Einrichtungen und Vorrichtungen
        • Beschränkung der Rückbaupflicht in sachlichem Umfang?
          • Welche Teile, Einrichtungen und Vorrichtungen dürfen zurückgelassen werden
        • Rückbauausschluss?
          • Klarstellung, in welchem Umfang der Mieter keine Rückbau- und Wegnahmerecht besitzt
        • Rückbaurecht des Mieters?
    • Regelung über die Wiederherstellung des früheren Zustandes (2) (ev. mit Wahlrecht des Vermieters (Verzicht auf Rückbau und / oder Wiederherstellung des früheren Zustandes))
      • Umschreibung der zurückzubauenden Teile
      • Klarstellung, wie der Grundausbau nach dem Rückbau zu übergeben ist
        • Anschluss-Schnittstellen von Ver- und Entsorgungsleitungen)
        • Verschlüsse / Verschlusskappen usw.
      • siehe ferner „Regelung der Endausbau-Behandlung“, oben

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