Nebst der klassischen Rohbaumiete (Mieter lässt den Endausbau bzw. Innenausbau in eigenem Namen und auf alleinige Rechnung erstellen) sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Varianten denkbar:
- Rohbaumiete mit Vermieter-Sonderkonditionen
- Kostenbeitrag des Vermieters
- Mietzins-Entgegenkommen
- Mieterausbau (Anpassung der voll ausgebaut gemieteten Mieträume)
- Kostenbeitrag des Vermieters
- Mietzins-Entgegenkommen
- Eigentümerausbau (vom Vermieter in eigenem Namen und auf alleinige Rechnung erstellter Endausbau bzw. Innenausbau)
- Kostenbeitrag des Mieters
- Höherer Mietzins
Zum Einzelnen siehe: