Der Vermieter kann trotz erteilter schriftlicher Zustimmung zur Änderung/Erneuerung bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen. (OR 267). Diese Wiederherstellungspflicht muss aber
Informationen, Checklisten und Muster zum Recht der schweizerischen Rohbaumiete